Der Weg in die Finanz- und
Steuerdiktatur oder
die Versklavung der Menschen Teil I Automatischer
Informationsaustausch in grenzüberschreitenden
Steuerangelegenheiten Das Ende des internationalen
Bankgeheimnisses
Die dramatische Zunahme der
Staatsverschuldung in fast allen Industrieländern hat zu verschärften
Maßnahmen gegen die Hinterziehung von Steuern auf internationaler Ebene
geführt. Durch eine Vielzahl nationaler Rechtsänderungen und
internationaler Abkommen wurde in wenigen Jahren dem Grundsatz des Austausches
von Steuer- und Finanzdaten
in grenzüberschreitenden Fällen zum Durchbruch verholfen. Damit ist
das Ende des internationalen Bankgeheimnisses Realität geworden.
I. Standards der OECD
Die Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Europa hat einen
Standard für den
automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten beschlossen. Das Abkommen in der Fassung vom
29.10.2014 haben inzwischen über 100 Staaten, darunter die BRD, Schweiz,
Österreich, Luxemburg und bekannte Steueroasen
wie Anguilla, Aruba, Bermuda, British Virgin Islands, Cayman Islands, Curacao,
Zypern, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Liechtenstein, San Marino, Turks and Caicos
Islands beschlossen. Betroffen von dem
Datenaustausch sind
- Konten von Privatpersonen (unabhängig vom Eröffnungsdatum) -
Konten von Firmen
(einschließlich Trusts und Stiftungen), welche nach dem 31.12.2015 eröffnet
wurden. Geschäftskonten, welche vor dem 31.12.2015
eröffnet wurden, werden meldepflichtig, wenn sie zu jeweiligen
Jahresende einen Wert von mehr als 250.000 US-Dollar
aufweisen. Wie lange dieses Schlupfloch Bestand haben wird,
lässt sich nicht vorhersagen. Dieser Standard stellt die
Präzisierung des Common
Reporting Standards (CRS)
dar, welcher zusammen mit einem Musterabkommen
für die bilaterale oder multilaterale Verwaltungsvereinbarung (MCAA) von
der OECD im Auftrag der G20-Staaten erarbeitet und am 21.9.2014 beschlossen
wurde. Meldepflichtige Daten von Personen, welche in einem anderen
Staat steuerlich ansässig sind als in dem Staat, in welchem sie
Finanzkonten unterhalten sind:
Name, Anschrift,
Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, Kontoname, Kontostand oder
-wert
und betreffen alle Arten von Kapitalerträgen
(Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgeschäfte,
Investmenterträge, Geschäfte aus bestimmten
Versicherungsverträgen und anderen
Finanzinstrumenten) II.
FATCA-Abkommen mit den USA Zwecks
Erschließung weiterer Steuerquellen hatten
die
USA
ursprünglich versucht, durch Erpressung anderer Staaten an die
ausländischen Vermögen ihrer US-Bürger zu kommen. Auch wenn dies
im Falle der Schweiz zum Erfolg führte, sind die USA zu
rechtsstaatlicheren Verfahren übergegangen. Im Jahr 2010 haben die USA mit
dem Foreign Account Tax Compliance Act
(FATCA) Vorschriften zur Bekämpfung der
Steuerhinterziehung erlassen. Danach wurden ausländische Kreditinstitute
verpflichtet, Kontendaten von in den USA steuerpflichtigen Personen und
Rechtsträgern an die US-Steuerbehörde zu übermitteln. Sofern
diese dazu nicht bereit sind, müssen die Kreditinstitute bzw.
ihre
Kunden auf
Erträge, welche sie aus amerikanischen Quellen beziehen, eine
Quellensteuern von 30% zahlen. Dieses als Modell 1 bekannt gewordene einseitige
Verfahren wurde unter dem Grundsatz der Wechselseitigkeit per Vertragsabschluss
mit anderen Staaten zu einem zweiseitigen Verfahren (sog. Modell 2) des
Informationsaustausches weiterentwickelt. Die BRD
hat am 31.5.2013 mit den USA ein bilaterales FATCA-Abkommen geschlossen. In der
Umsetzungsverordnung vom 23.7.2014 wurden die Einzelheiten geregelt. Damit
wurden ab dem 30.6.2014 deutsche
Finanzinstitute, welche sich
in den USA haben registrieren lassen und am Datenaustausch teilnehmen, von der
FATCA-Quellensteuer befreit. Auch andere Staaten haben derartige Abkommen mit
den USA geschlossen. Die multinationalen Standards der OECD und der
bilaterale amerikanische FATCA-Standard stimmen in ihrem zentralen Regelwerk
nämlich dem gegenseitigen
Informationsaustausch überein. Ob die USA dem europäischen
Standard beitreten ist eher unwahrscheinlich, da es in den USA Widerstände
gegen die
Herausgabe von US-Daten gibt. Schließlich sind die hochverschuldeten USA
als der größte Finanzmarkt der Welt vom Import ausländischen
Kapital
abhängig. III.
Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in
Steuersachen (FKAustG) Mit diesem
Gesetz wurde 2015 in der BRD die Umsetzung und Weiterentwicklung der
OECD-Standards in nationales Recht vollzogen. Meldepflichtig sind deutsche
Finanzinstitute
(Verwahrinstitute wie Depotbanken und Wertpapierverwahrstellen und
Einlageinstitute wie Banken und Sparkassen) sowie in
Deutschland befindliche Zweigniederlassungen von ausländischen
Finanzinstituten. Die meldepflichtigen Daten sind an
das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln und werden von dort
bis 30. Sept. des Folgejahres an die jeweils zuständige Behörde der
anderen Staaten weitergeleitet. Umgekehrt nimmt das BZSt die Daten anderer
Staaten entgegen und leitet sie an die zuständigen
Wohnsitzfinanzämter der Bankkunden weiter. Erstmals wurden im Jahr 2017
die Daten für das Jahr 2016 übermittelt. Das
Bundesfinanzministerium gibt die
von Rat der Europäischen Union aufgestellte Liste
nicht kooperativer Länder für
Steuerzwecke bekannt. Im Okt. 2022 werden auf der sog.
schwarzen Liste
folgende Gebiete geführt: Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Bahamas,
Samoa,
Trinidad und Tobago, Turks- und Caicos-Inseln, Fidschi, Guam, Palau und
Panama. Daneben gibt es noch eine graue
Liste von Ländern, die noch nicht alle
steuerlichen Vorgaben erfüllt haben.
IV.
Abkommen zur Rechts-und Amtshilfe OECD und Europarat haben 1988 ein
Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
geschlossen. Dieses Übereinkommen ist ein multilaterales Instrument, das
einen Informationsaustausch auf Ersuchen vorsieht. Voraussetzung ist, dass die
beteiligten Staaten ein Competent Authority Agreement vereinbart
haben, welches in Form des Musterabkommens für die bi- oder multilaterale
Verwaltungsvereinbarung nun vorliegt. In der BRD ist das Übereinkommen
am 01.12.2015 in Kraft getreten. Die mit zahlreichen Staaten bestehenden
Abkommen zur Rechts- und Amtshilfe behalten selbstverständlich ihre
Gültigkeit.
V. Abkommen zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung Die BRD hat
mit rund 90 Staaten Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von
Einkünften geschlossen. Alle Abkommen enthalten eine mehr oder weniger
weitgehende Pflicht zum Informationsaustausch. Ältere Abkommen
sehen für bestimmte, konkrete Sachverhalte einen
Informationsaustausch auf Ersuchen vor (sog. kleine Auskunftsklausel), neuere
Abkommen gestatten einen automatischen Informationsaustausch oder sogar spontane
Auskünfte (sog. große
Auskunftsklausel). Der nunmehr beschlossene automatische
Informationsaustausch und der Wegfall des Bankgeheimnisses für
Steuerausländer in zahlreichen Staaten wird zu einer entsprechenden,
sukzessiven Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen (vgl. Musterabkommen der
OECD) führen. VI. EU-Zinsrichtlinie
Ab 1.7.2005 führten 12 Mitgliedstaaten (auch Deutschland) einen
automatisierten Informationsaustausch ein. Staaten, die sich nicht am
Informationsaustausch beteiligten, wurden verpflichtet, eine Quellensteuer (von
15 auf 35% steigend) auf Zinserträge von Steuerausländern zu
erheben. Nachdem ab 2017 alle EU-Staaten zum automatisierten
Informationsaustausch übergegangen sind, ist die Zinsrichtlinie
hinfällig geworden. Auch die Schweiz und Liechtenstein melden seit 2018
Einkünfte aus Kapitalvermögen an die jeweiligen
Steuerbehörden.
Teil II Bekämpfung
von Steuervermeidungspraktiken Um die Verlagerung von Einkünften in Niedrig-
oder Nullsteuer-Länder zu erschweren, wird seit 2019 über
Controlled Foreign
Corporation Rules eine Hinzurechnungsbesteuerung
sukzessiv umgesetzt. Die EU hat mit einer Anti TAX
Avoidance Directive zum 1.1.2019 eine Richtlinie zum Bekämpfung
von Steuervermeidungspraktiken erlassen. In der BRD wurden bereits
1972 mit dem I. Gesetz
über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AstG)
sehr
weitgehende Regelungen zu folgenden Themenkomplexen beschlossen: -
Berichtigung von Gewinnen bei international
verbundenen Unternehmen um Verlagerungen von in der BRD erzielten Gewinnen
auf ausländische Gesellschaften rückgängig zu machen -
befristete Erweiterung der beschränkten
Steuerpflicht für deutsche Auswanderer in Niedrigsteuerländer -
Versteuerung des Vermögenszuwachses
wesentlicher Beteiligungen bei Wegzug der Beteiligten ins Ausland -
Durchgriff der deutschen Abgabenhoheit auf
Gewinne unbeschränkt
Steuerpflichtiger aus bestimmten Beteiligungen an ausländischen
Zwischengesellschaften - Durchgriff auf
Einkommen und Vermögen ausländischer
Familienstiftungen, die von Steuerinländern errichtet worden
sind oder deren Begünstigte Steuerinländer sind. Auch das
Außensteuergesetz postuliert weitgehende Mitwirkungspflichten von
Steuerpflichtigen und Beteiligten. II.
Weitere Maßnahmen Auf nationaler Ebene wurden in der BRD weitere
Maßnahmen eingeführt: - die schon bisher bestehenden
erhöhten Mitwirkungspflichten der
Steuerpflichtigen bei Auslandssachverhalten (§ 90 AO) wurden nochmals erweitert und
verschärft (§ 117 117c AO) - nicht erfüllte oder
mangelhaft erfüllte Mitwirkungspflichten führen zu einer
steuerlichen Nichtanerkennung von
Betriebsausgaben oder Werbungskosten bis hin zur kompletten Nichtanerkennung von
Auslandsgeschäften, insbesondere solchen in nicht kooperativen Steueroasen
(Gesetz und Verordnung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung von
2009) - die strafbefreite
Selbstanzeige (§ 371
AO) wurde zum 1.1.2005 nochmals deutlich verschärft, die
Strafzuschläge erhöht und deren Anwendungsgrenze auf 25.000
abgesenkt - Ende des
Bankgeheimnisses mit Wirkung
vom 1.1.2017 durch Beschluss vom 12.11.2015 über den automatischen
Austausch von Finanzdaten mit anderen Ländern.
Teil III
EU-Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
In 2020 hat die
EU-Kommission einen Aktionsplan zur Verhinderung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung vorgestellt. Kernpunkte sind die Schaffung eines
einheitlichen EU-Regelwerks, die Einführung einer
zentralen Finanzaufsicht und
Meldestellen
(Verordnungsvorschlag AMLA, Verordnung über die
Rückverfolgbarkeit auf Kryptowerte), die Ausdehnung Meldepflichtiger auf
Crowdfunding-Plattformen und Güterhändler (z.B. Verkäufer von
KFZ und Luxusgütern). Auch sollen Notare, Steuerberater,
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer verpflichtet werden,
verdächtige Transaktionen zu melden. Darüber hinaus sollen diese
Berufe künftig grenzüberschreitende Steuer-Spar-Modell den
Finanzbehörden anzeigen. Ein weiterer, wichtiger Baustein ist die
Einführung einer europaweiten Bargeldobergrenze im Handel und bei Dienstleistungen von
10.000 . In der BRD gilt diese Obergrenze bei
Grenzübertritt (siehe unser Beitrag Barmittel bei
Grenzübertritt). Inländische Barzahlungen sind zwar noch
unbegrenzt möglich, jedoch muss der Zahlungsempfänger die
Identität des Barzahlers dokumentieren.. Inzwischen wird bereits eine
Herabsetzung der Obergrenze gefordert. In Frankreich, Spanien und Italien wurde
die Bargeldobergrenze inzwischen auf 1.000 abgesenkt. Damit
wird der wahre Charakter dieser Regelwerke offenkundig: es geht um die
totale Überwachung der
Finanztransaktionen aller Bürger, nicht aber um Geldwäsche und Terrorismus.
Das organisierte Verbrechen und der Terrorismus haben sich über
Tarnfirmen, Schattenbanken, abgeschottete Netzwerke längst eigene
Instrumente der Finanzierung aufgebaut. In der Vergangenheit waren die
rechts- und steuerberatenden Berufe allein ihren Mandanten verpflichtet.
Natürlich war und ist Beihilfe zur Steuerhinterziehung und
sind
andere
kriminelle Handlungen verboten. Jetzt aber werden
sie zur Denunziation gezwungen und zu Erfüllungsgehilfen des Staates
gemacht. Damit ist bei
der Wahl des Steuerberaters Vorsicht geboten.
Teil IV Etablierung einer
globalen Mindestbesteuerung Am 8.10.2021 haben sich fast 140 Ländern
(darunter alle OECD- und G20-Länder) auf ein globales
Regelwerk gegen Gewinnverkürzung und
Gewinnverlagerung (BEPS)
durch multinationale
Unternehmen verständigt. Die Einführung
internationaler Körperschaftsteuervorschriften besteht in einer
ersten Säule mit der Zuweisung von
Besteuerungsrechten an alle Steuerhoheitsgebiete, in denen die Gewinne
erwirtschaftet werden
und einer zweiten Säule mit der Einführung eines
Mindestsatzes an Körperschaftsteuer von
15 Prozent. Betroffen sind multinationale
und inländische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Mio.
Euro. Die
Richtlinie muss Ende 2023 in die nationalen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Die Etablierung
eines solchen Systems ist von enormer Bedeutung, denn sie wird zu einem
globalen Steuersystem führen. Zwar ist es zu begrüßen, wenn ein
ruinöser Steuerwettbewerb verhindert wird, aber es fehlten Anreize die
Belastungen in den Hochsteuerländern zu mindern. Mit Sicherheit wird ein
solches System auf immer mehr Steuersubjekte ausgedehnt und die
Steueroasen werden langfristig
ausgetrocknet.
Teil V Einführung neuer
Währungssysteme und die Abschaffung des Bargeldes
Fast alle
Staaten, deren Finanzsystem auf dem jüdischen Schuldgeldsystem basieren,
sind mit ganz wenigen Ausnahmen extrem verschuldet. Mit Aufhebung der
begrenzten Bindung des US-Dollars an den Goldstandard im Jahre 1971 ist
die letzte Brandmauer für den Erhalt stabiler Währungen gefallen.
Eine hemmungslose, durch die Druckerpresse finanzierte Ausgabenpolitik kam in
allen Staaten in Gang und wurde durch die Liberalisierung der Finanzmärkte
befeuert: Großbanken, Vermögensverwalter und Hedgefonds erfanden
hochriskante Anlageformen und Optionsgeschäfte und verwandelten das
Geldsystem in ein von der Realwirtschaft abgekoppeltes Spielcasino. Bankenkrisen (Baring)
und die sog. dot.com-Blase wurden als unübersehbare Warnungen nicht ernst
genommen, der Zusammenbruch des Finanzsystems in der Immobilien- und
Finanzkrise 2007/8 (Lehman) konnte nur durch gigantische Finanzspritzen von
Banken und Zentralbanken verhindert werden. Die Abstände der Finanzkrisen
in den Staaten werden immer kürzer und erfordern immer höhere
Finanzspritzen. Längst ist die EZB gegen geltendes Recht und unter Bruch
aller Vereinbarungen (Maastricht, Lissabon ua.) zu einer staatsfinanzierenden
Institution geworden. Die Haftungsverpflichtungen zur
Sicherung des Euros bis März 2022 belaufen sich
für die Programme PEPP, TLTRO III, APP und PELTRO auf gigantische 2,805
Billionen Euro. Weitere 750 Mrd. Euro sollen für die Bekämpfung des
fragwürdigen Klimawandels (Green Deal) aufgewendet werden und 500 Mrd.
Euro sollen für irrsinnige Corona-Maßnahmen eingesetzt werden.
Aktuell werden mehrere hundert Milliarden für
Ukraine-Hilfen buchstäblich
verbrannt.
Niemand kann diese astronomischen Schulden
bezahlen, das wissen auch die
Regierungen und Zentralbanken, auch wenn sie das nicht öffentlich zugeben.
Und da das Finanzsystem
nicht mehr reformierbar ist, muss schon bald ein neues System etabliert werden.
Und dieses System wird ein
digitales sein. Bargeld wird nicht mehr gebraucht und wird nach kurzer
Übergangszeit kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr
sein. Alle wichtigen
Zentralbanken (Europa, USA, Japan, Russland, China) bereiten die
Einführung des digitalen Geldes vor. Jede natürliche und juristische
Person wird ein Konto bei der Zentralbank haben. Die Funktion
der Banken wird vermutlich nur noch in der Kreditvergabe oder -vermittlung bestehen. Ob und wie die Guthaben bei der
Zentralbank durch reale Werte (z.B. Gold) abgesichert sind, bleibt abzuwarten.
Ohne Deckung werden die Guthaben ihren Wert erneut
verlieren und stehen nach ein paar Jahrzehnten erneut vor dem Kollaps.
Uns allen droht ein Horror-Szenario:
1. Alle Staaten bzw. Währungsgebiete
werden den Systemwechsel dazu nutzen, sich zu entschulden, indem sie die
Guthaben durch Umstellung auf eine neue
Währungseinheit entwerten. Aufgrund der immensen Höhe der Schulden wird
dieser Währungsschnitt ein sehr harter sein.
2. Da es weder Banknoten noch Münzen gibt,
steht alles Geldvermögen unter staatlicher Kontrolle und wird der
Besteuerung unterworfen. Reale Vermögenswerte kann der Bürger nur
noch in Form von Immobilien, Edelmetallen, Produktions- und
Verbrauchsgütern halten.
Im schlimmsten
Falle drohen Zwangshypotheken und die Beschlagnahme von Goldbarren und
-münzen.
Das ist das Ende der finanziellen Freiheit.
Teil VI Konsequenzen für
(deutsche) Steuerhinterzieher und Steuerminimierer
Nachdem im Bundesrat das mit der Schweiz abgeschlossene Steuerabkommen vom
21.09.2011 gescheitert ist, welches gegen pauschale Zahlung von Steuern eine
Amnestie vorsah und stattdessen der automatische Informationsaustausch
innerhalb der EU einschließlich Schweiz, Liechtenstein und den meisten
Steueroasen mit Wirkung vom 1.1.2017 begann, ist Steuerhinterziehung durch
Abzug der Gelder und Schließung der Auslandskonten oder Legalisierung
durch Selbstanzeige mit diesen Ländern praktisch zum Erliegen
gekommen. Soweit Gelder in Ländern deponiert sind, die am
Informationsaustausch nicht teilnehmen bestehen nur noch folgende
Alternativen: 1. Selbstanzeige mit Nacherklärung aller
nicht versteuerten Einkünfte für 10 13 Jahre (abhängig
vom Beginn der Festsetzungsverjährung), Nachzahlung der Steuern
einschließlich Zinsen und eventuellen Zuschlägen. Die Selbstanzeige
ist nur strafbefreiend, wenn sie richtig, vollständig und rechtzeitig
gemacht wird. Hierzu ist professionelle Hilfe unbedingt erforderlich.
Da die Selbstanzeige nicht in besonders schweren Fällen und nur bei
Steuerverkürzungen von weniger als 25.000 Euro straffrei bleibt, ist diese
Möglichkeit nur noch für Bagatellfälle eine Alternative.
2. Abzug der Gelder und Schließung der Auslandskonten in
Staaten, die keinen Informationsaustausch praktizieren. Unter der
Voraussetzung, dass die Anlage, der Transfer und die Rückführung der
Gelder keine Spuren hinterlässt, ist das verbleibende Entdeckungsrisiko
relativ gering. Bei einer Rückführung stellt sich jedoch das Problem
der Geldanlage im Heimatland. In Ländern, die keine Informationen erteilen
bleibt aber das Aufspüren von Depots und der Ankauf gestohlener Daten ein
Thema.
3.
Übertragung der Gelder auf andere (natürlich oder juristische)
Personen und/oder Staaten, welche verlässlich keine Informationen
erteilen. Diese Methode ist die anspruchsvollste, denn sie erfordert das Finden
von vertrauenswürdigen, kooperativen und kompetenten Treuhändern,
Rechtsanwälten und Steuerberatern. Nur in Ausnahmefällen wird es aber
gelingen, auf Dauer eine nach allen Seiten völlig legale Alternative
für entschlossene Steuerhinterzieher mit nennenswertem Vermögen zu
etablieren. Der damit verbundene Aufwand rentiert sich nur bei
größeren Vermögen. 4. Auswanderung in eine oder
mehrere Steueroasen Wer den Steuerwüsten endgültig
entrinnen will, muss seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt unter
Mitnahme seines Vermögens in Steueroasen verlegen. Dabei ist zu beachten,
ob eine Wegzugsbesteuerung nach deutschem Außensteuerrecht droht und ob
die Hürden und Probleme im Zielland den Aufwand und die Chancen
rechtfertigen. Da die meisten Staaten die Steuerpflicht an Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt von mehr als einem halben Jahr koppeln (Ausnahme:
in den USA ist die Steuerpflicht an die Staatsangehörigkeit gekoppelt),
kann völlig steuerfrei bleiben, wenn er in seinem Wohnsitzstaat keine dort
steuerpflichtigen Einkünfte erzielt bzw. durch den Wechsel des
Aufenthaltsortes in 3 oder mehr Länder keinen gewöhnlichen Aufenthalt
begründet. Diese Möglichkeit ist nur für junge Ledige oder junge
Paare die ihre Einkünfte vorzugsweise via Internet generieren eine
begrenzte Alternative. 5. Ausnutzung des internationalen
Steuergefälles Die meisten Personen können oder wollen
nicht auswandern. Für diese bleibt aber die Möglichkeit Steuern zu
sparen indem Einkünfte in Niedrigsteuerländern tatsächlich und
nicht nur pro-forma generiert werden. Die Einkünfte müssen u.a. aus
einer aktiven produktiven Tätigkeit, aus Handel. Dienstleistungen oder
Vermietungen stammen, damit sie nicht einer Zurechnungsbesteuerung in der BRD
unterworfen werden. Bei Leistungsbeziehungen zwischen deutschen und
ausländischen Tochter- oder Schwester-Unternehmen stehen
Verrechnungspreise, Lizenzen und ähnliche Gebühren, Zinsen besonders
im Fokus. Damit Gestaltungsspielräume erfolgreich ausgenutzt werden
können, ist die Beratung von hochspezialisierten Experten
erforderlich. Teil
VII
Kommentar Das in
zahlreichen Ländern als sakrosankt geltende Bankgeheimnis in
Österreich hatte es sogar Verfassungsrang wurde mit wachsendem
Steuerdruck von kleinen und großen Kapitalanlegern verstärkt zu
Ersparnis und Hinterziehung von Steuern genutzt. Noch bis in die 1990-er Jahre
konnten in Österreich anonym (!) Bankkonten eröffnet und unterhalten
werden. Und bis etwa dem Jahr 2005 wurden von schweizer, liechtensteiner und
luxemburger Banken gerne Gelder entgegengenommen. Im Vertrauen auf das
Bankgeheimnis flossen Milliarden Mark und und Euro aus den hochbesteuerten
Ländern ab. Die Steuerausfälle konnten und wollten die immer
höher verschuldeten Länder nicht hinnehmen. Die dabei zur
Anwendung gekommenen Methoden waren nicht zimperlich, sondern kriminell: sie
reichten von Erpressung (der Schweiz durch die USA) bis zur Hehlerei (Ankauf
von gestohlenen Daten durch die BRD). Das rabiate Vorgehen der USA und der
aufgebaute enorme politische und ökonomische Druck der EU haben innerhalb
kürzester Zeit zahlreiche Staaten dazu gezwungen, ihr Bankgeheimnis
zumindest für Steuerausländer preiszugeben und steuerrelevante Daten
automatisch herauszugeben. Dieses Faktum ist von allergrößter
Bedeutung, denn es ist nicht mehr umkehrbar, wird künftig immer mehr
Staaten umfassen. Durch Sanktionen werden die führenden Industriestaaten
die Steueroasen dazu zwingen, eine Mindestbesteuerung sicher zu stellen.
Mit der Eindämmung der Steuerminimierungspraktiken der
internationalen Konzerne und Unternehmen ist eine neue Dimension
eingeläutet.
All diese
Maßnahmen können Steuerflucht und Steuerhinterziehung niemals
vollständig verhindern (das gilt besonders für die organisierte
Kriminalität) aber sie können zu einem hohen Grad und für die
breite Masse fast vollständig eingedämmt werden. Damit ist
der Weg in eine Steuerdiktatur frei. Nicht verhindern
lässt sich allerdings der Zusammenbruch des Dollars, Euros und anderer
Papierwährungen. Durch Abkoppelung des Geldwertes von realen
Güterwerten (Aufgabe des Goldstandards und andere Maßnahmen) wurde
Geld zu einem Spekulationsobjekt und mit einer verantwortungslosen
Kreditvergabe insbesondere der Zentralbanken wurden in dem aus Ausbeutung
angelegten jüdisch kontrollierten und gesteuerten Geldsystem des Westens
Staaten und Völker in eine Schuldenfalle getrieben, die so gigantisch ist,
das es selbst bei Haushaltsüberschüssen und niedrigsten Zinsen
Jahrhunderte dauern würde, bis diese schuldenfrei wären. Dieses
Problem kann nur durch Währungsreformen gelöst werden. Die
Vorbereitungen hierzu laufen bereits. Ob zum Schluss vier oder fünf
Währungssysteme international überleben spielt keine
Rolle inhaltlich werden sie in einer Finanzdiktatur enden.
Die Umwälzungen in den Steuer- und Finanzstrukturen sind aber
nur ein Teilaspekt eines viel größeren Strukturwandels. Durch den
technischen Fortschritt, insbesondere auf den Gebieten der Elektronik ist eine
Entwicklung mit dramatischen Ausmaßen in Gang gekommen:
Roboter
mit künstlicher Intelligenz werden die Arbeitswelt und die Sozialsysteme
radikal verändern. Identifizierungssysteme und Datenbanken erlauben
künftig die totale Überwachung der Menschen. Damit ist der Traum der
Globalisten in greifbare Nähe gerückt: Völker, Staaten und
Familien aufzulösen und die atomisierte Masse der Bevölkerung unter
Kontrolle einer von einer winzigen, aber unermesslich reichen Elite aus dem
digital-finanziellem Bereich zu stellen. Eine (bisher angestrebte)
Weltregierung ist dazu nicht mehr nötig, an ihre Stelle treten
gleichgeschaltete Marionettenregierungen, welche die Vorgaben der Elite
umsetzen. Entscheidende Stationen waren auf diesem
Weg:
- eine
durch Lohndumping erzwungene Aufgabe der traditionellen Rollenverteilung
zwischen den Geschlechtern mit der Folge immer geringerer Geburtenraten
- die gezielte Förderung von Homosexualität und
Transgendertum, welche die Familien zerschlägt und die
Bevölkerung zumindest der weißen Rasse reduziert - eine
bewusst herbeigeführte Migration von Millionen Afrikanern und
Asiaten um die indigene weiße Bevölkerung Europas und insbesondere
Deutschlands zu eliminieren (Hooton-Plan). Mit der Black-Matters-Bewegung wird
ähnliches in den USA angestrebt. - mit einer gezielt verbreiteten
Corona-Pandemie und ihren noch verheerenderen
Gegenmaßnahmen wurde erstmals weltweit die Bevölkerung
in Panik versetzt, einem Corona-Regime unterworfen und dabei ausgeraubt.
- mit der angeblich drohenden Klimakatastrophe wird
die Panikmache fortgesetzt, die Bevölkerung einem weiteren Diktat
unterworfen und ein weiteres Mal ausgeraubt. Als geistige Väter
dieser geplanten Entwicklung haben sich Klaus Schwab von Weltwirtschaftsforum
(The Great Reset), George Soros, Rothschild und Bill Gates mit ihren
Organisationen und andere zu erkennen gegeben. Als Mittäterin hat die
ehemalige Kanzlerin Merkel Deutschland ruiniert. Holocaust-Apologeten,
Volksverräter, Corona-Einpeitscher und geisteskranke, unqualifizierte und
inkompetente Minister, Perverse, Klimaaktivisten (Fridays for Future) und
fanatische Klimaterroristen haben mithilfe von Millionen naiver Gutmenschen und
nützlicher Idioten aus Rest-Deutschland ein Irrenhaus gemacht. Alles
gedeckt und gefördert von links-grünen, sozialistischen Ideologen und
dem von ihnen beherrschten Mainstream. Wer die apokalyptische
Entwicklung nicht erkennt ist ein Dummkopf, wer sie toleriert und fördert
ist ein Verbrecher!
|